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Antworten auf Ihre häufig gestellten Fragen.
Eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung…
Neben den Vorteilen in der Außenwirkung ist natürlich auch die Unternehmerqualifikation eines Kosmetikmeisters hervorzuheben. Viele Kosmetikerinnen in Deutschland arbeiten zwar selbständig, verfügen jedoch nicht über die notwendigen betriebswirtschaftlichen und berufs- und arbeitspädagogischen Kompetenzen, um ein Kosmetikinstitut zu führen.
Der Kosmetikmeister setzt sich aus vier Teilen zusammen, welche in der Meisterprüfung nachgewiesen werden müssen.
Die Prüfung zum Kosmetikmeister besteht aus drei Teilen:
Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt.
Unsere Alleinstellungsmerkmale:
Kurz und knapp: Ja! Mit absolvierter Meisterprüfung dürfen Sie ausbilden.
Ab dem 01.01.2023 müssen Kosmetikerinnen für die Durchführung bestimmter Geräteanwendungen durch eine entsprechende Schulung einen Fachkundenachweis erwerben und ihre Geräte an offizieller Stelle melden. Diese Schulung muss alle fünf Jahre aufgefrischt werden.
Jede Kosmetikerin muss melden, ob sie mit NiSV-pflichtigen Geräten arbeitet und diese anmelden. Für angemeldete Geräte wird dann ein Gerätebuch geführt.
Obwohl die Meisterprüfungsverordnung NiSV-pflichtige Geräte beinhaltet, gehören NiSV-Fachkundenachweise (noch) nicht zur Kosmetikmeister Fortbildung. Das heißt, dass Sie zwar den Kosmetikmeister erwerben, danach aber nicht mit Ihren Geräten arbeiten dürfen.
Wir engagieren uns dafür, dass Fachkundenachweise in die Meisterprüfungsverordnung integriert werden und bauen sie schon heute in unser MP-MeisterProGramm ein!